Blogger kann auch für YouTube-Video haften
Urteil des LG Hamburg vom 09.03.2012, Az.: 324 O 596/11 Ein Blog-Betreiber haftet als Verbreiter eines rechtsverletzenden Fernsehbeitrages, wenn er im Rahmen seines Blog-Beitrags einen Hyperlink auf das entsprechende YouTube-Video des Fersehberichts setzt, ohne seinen Prüfpflichten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit desselben nachgekommen zu sein.
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