Mieterhöhung auf Basis der falschen Flächenangabe
Pressemitteilung des BGH vom 08.07.2009, Az.: VIII ZR 205/08
Solange die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten nicht um mehr als 10 % abweicht, ist eine Mieterhöhung auf Basis der Vertragsvereinbarung erlaubt, § 558 BGB. Erst außerhalb dieser Toleranzgrenze ist es dem Mieter nicht mehr zumutbar an der vertraglichen Wohnflächenvereinbarung festzuhalten.