Löschung von veröffentlichten E-Mails rechtmäßig
Zur Beschwer des Beklagten, der zur Löschung zweier mehr als drei Jahre alter E-Mails von seiner Internetseite verurteilt worden ist.
Zur Beschwer des Beklagten, der zur Löschung zweier mehr als drei Jahre alter E-Mails von seiner Internetseite verurteilt worden ist.
AGB-Klauseln eines Anbieters für Wohnmobilreisen und geführte Touren in Marokko, welche vorsehen, dass die Reise auf eigene Gefahr des Reisenden durchgeführt wird und dieser an allen Unternehmungen während der Reise auf eigene Verantwortung teilnimmt, sind unzulässig. Auch der Zusatz, dass der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es muss vielmehr deutlich klargestellt werden, dass diese Beschränkung lediglich für Sachschäden erfolgt, eine Haftung für Körperschäden jedoch nicht generell ausgeschlossen ist.