„YoYo Foodworld“ ./. „YO“
Beschluss des BPatG vom 17.01.2012, Az.: 27 W (pat) 595/10
Der aufgrund der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft erforderliche durchschnittliche Markenabstand zwischen den Marken "YoYo Foodworld" und "YO" wird in klanglicher, schriftlicher sowie begrifflicher Hinsicht eingehalten.