Inhalte mit dem Schlagwort „Zeitablauf“

01. Dezember 2016

Einwilligung in Werbung verliert nach längerem Zeitraum ihre Aktualität

Frau wird mit fiktiven Werbebriefen, die aus ihrem Laptop fliegen, überflutet
Urteil des AG Bonn vom 10.05.2016, Az.: 104 C 227/15

Wer im Bereich des Online-Marketings Werbemails versendet, muss die vorher eingeholte Einwilligung des Empfängers detailliert darlegen können. Dazu gehört, dass die Einverständniserklärung gespeichert wird und jederzeit ausgedruckt werden kann. Die bloße Angabe einer IP-Adresse genügt nicht. Weiter kann eine Einwilligung nach Ablauf eines längeren Zeitraums (hier: vier Jahre) ihre Aktualität und also ihre Gültigkeit verlieren.

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