Urteil im Rechtsstreit „Zeitungszeugen“
Pressemitteilung des LG München I vom 25.03.2009, Az.: 21 O 1425/09
Der Freistaat Bayern hat keine Urheberrechte an den unter dem Titel "Zeitungszeugen" erschienen Nachdrucke verschiedener Zeitungen aus den Jahren 1933 bis 1945 mangels eigener Urheberrechte der "Herausgeber" Hitler und Goebbels. Allerdings wurde auch betont, dass der Nachdruck ganzer Zeitungen nicht mehr unter dem Gesichtspunkt des Zitatrechts zulässig sein kann.
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