Inhalte mit dem Schlagwort „Zertifizierter Bausachverständiger“

13. Oktober 2015

Werbeaussage „Zertifizierter Bausachverständiger“ ist zulässig

Bauarbeiter in oranger Kleidung hat ein Klemmbrett in der Hand und zeigt auf eine im Hindergrund befindliche Baustelle.
Urteil des LG Bonn vom 10.06.2015, Az.: 16 O 38/14

Ein staatlich geprüfter Bautechniker, welcher in seinem Briefkopf mit der Angabe „Zertifizierter Bausachverständiger“ wirbt, handelt sowohl mit als auch ohne Hinweis „TÜV und Euro-Zert“ nicht wettbewerbswidrig. Dies gilt zumindest dann, wenn er tatsächlich über eine entsprechende Qualifikation verfügt.

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