EuGH: Veröffentlichung von geschützten Werken ohne Zustimmung des Urhebers
Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken bei der Berichterstattung über Tagesereignisse kann auch ohne die vorherige Zustimmung des Rechteinhabers rechtmäßig sein, wenn der Rechteinhaber der ursprünglichen Veröffentlichung des zitierten Werks zugestimmt hat.