„POST“ als Marke bleibt
Beschluss des BPatG vom 29.10.2010, Az.: 26 W (pat) 27/06 Die begehrte Löschung der Marke "POST" für Zustelldienstleistungen wurde vom Bundespatentgericht abgelehnt. "POST" sei als markenfähig einzustufen, da das Wort als Wortzeichen zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen geeignet sei. Zwar bestehe die Marke ausschließlich aus einer Angabe, die zur Bezeichnung eines Merkmals der beanspruchten Dienstleistungen dienen kann. Jedoch führe das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 MarkenG in diesem Fall nicht zur Löschung, da sich das Wort "POST" inzwischen in den einschlägigen Verkehrskreisen durchgesetzt habe.
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