Abmahnung der Louis Vuitton Malletier durch Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Verletzung von Markenrechten
Die Abmahnung der Louis Vuitton Malletier im Einzelnen
In der Abmahnung wird angeführt, unser Mandant sei der Empfänger eines Kartons, der eine Louis Vuitton Tasche beinhalte, und somit verantwortlich für dessen Einfuhr. Darüber hinaus sei die Tasche eine Fälschung, wodurch die Louis Vuitton Malletier ihre Markenrechte verletzt sieht.
Unser Mandant wird aufgefordert seine Zustimmung zur Vernichtung des angeblichen Falsifikats zu erteilen und darüber hinaus eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wird er dazu aufgefordert für die Erstattung der Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens sowie für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner einen pauschalen Betrag in Höhe von EUR 200,- zu bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Louis Vuitton Malletier
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.