Schadensersatz von eBay für betrogenen Käufer

13. April 2010
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
5760 mal gelesen
0 Shares

Eigener Leitsatz:

Das bekannte Auktionshaus eBay wurde in einem kürzlich verkündeten Urteil zu Schadensersatz gegenüber einem betrogenen Käufer verpflichtet. Die österreichischen Richter verglichen in ihrem Urteil die Kommunikationsstrukturen von eBay mit der "Trägheit sowjetischer Beamtenapparate".

Landgericht St. Pölten (Niederösterreich)

Urteil vom 31.03.2010

Az.: 4 Cg 144/08i

 

Wahrscheinlich wird fast allen von Ihnen das große Online-Auktionshaus eBay bekannt sein. Gelegentlich kann man sogar heutzutage noch ein Schnäppchen machen. Doch bevor geboten wird, prüft man in der Regel die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers. Es wird Wert auf besonders vertrauenswürdige Zertifikate aus dem Hause eBay, wie z.B. dem Power-Seller-Status gelegt. Wenn der Verkäufer dann auch noch PayPal oder einen Treuhandservice anbietet, kann eigentlich nichts mehr schief gehen. Dies dachte sich auch ein österreichischer Käufer und wurde enttäuscht.

Was war geschehen?

Der Kläger kaufte über die Plattform eBay von einem "Power-Seller" Goldbarren im Wert von ca. 16.000 €, deutlich unter dem üblichen Marktpreis. Er verließ sich hierbei auf den von eBay vergebenen Power-Seller-Status des Verkäufers, welcher eine besonders vertrauensbildende Qualifikation für einen Verkäufer darstellt. Er wird unter anderem nur dann vergeben, wenn der Verkäufer eine besonders hohe Anzahl von positiven Bewertungen erhalten hat, ein bestimmtes monatliches Handelsvolumen erzielt und eine schnelle Lieferzeit einhält.

Doch der Käufer erhielt trotz seiner Vorabzahlung auch nach wochenlangem Warten seine Goldbarren nicht. Es stellte sich heraus, dass der Verkäufer die angebotenen und verkauften Goldbarren selbst noch nicht besaß. Diese versendete er in der Regel erst Wochen später, wenn er aus anderen weiteren Goldverkäufen über genügend Geld verfügte. eBay wurde von verschiedenen Personen auf diese Missstände hingewiesen und versprach "alle Aktivitäten des Verkäufers genauestens zu prüfen", unternahm jedoch nichts. Erst als eBay auf eine drohende Insolvenz des Verkäufers hingewiesen wurde, sperrte das Unternehmen den Verkäufer.

Der Käufer machte nun auf gerichtlichem Wege eBay für seinen Verlust verantwortlich, da das Unternehmen seine eigens auferlegten Kontroll- und Prüfpflichten nicht einhielt. Inwiefern eBay den Verkäufer wirklich kontrollierte oder überprüfte ließ sich in der Verhandlung nicht feststellen. Aufgrund von Zeugenaussagen wurde jedoch deutlich, dass die innere Kommunikation im Unternehmen sehr kompliziert sei. Die Richter fühlten sich zeitweise an die "Trägheit sowjetischer Beamtenapparate erinnert". Insgesamt ergab sich, dass eBay trotz eindeutiger Hinweise keine besonderen Bemühungen an den Tag legte, um die Regelwidrigkeiten zu untersuchen oder zu ahnden. Aus diesem Grunde muss eBay aufgrund einer grob fahrlässigen an bedingtem Vorsatz grenzenden Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten für den eingetretenen Schaden bei dem Käufer haften.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a