Gebührenfreies Handgepäck für Fluggäste
Nachdem neben dem europäischen Verbraucherverband BEUC und 16 nationale Mitgliedorganisationen Beschwerde, aufgrund der Extrakosten von Handgepäck bei einigen Fluggesellschaften – und der vermeintlichen EU-Rechtswidrigkeit dieser Praxis -, bei der EU-Kommission eingereicht haben, reichte der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband zusätzliche Klagen gegen einige Fluggesellschaften ein oder mahnte diese ab.
Die deutschen Verbraucherschützer sehen eine Verbrauchertäuschung darin, Fluggäste mit billigen Preisen zu locken nur um das Handgepäck extra zu berechnen. Weiter meinen diese, das Fluggesellschaften verpflichtet sein, angemessenes Handgepäck zu befördern. 2014 entschied der EuGH bereits, dass die Mitnahme von Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen sei.
Des Weiteren fordern die Verbraucherschützer Mindeststandards für Handgepäck, das gebührenfrei befördert werden solle.


