Abmahnung eines Fotografen durch die Heldt/Zülch Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

16. Oktober 2025
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Uns liegt eine Abmahnung, ausgesprochen durch die Heldt/Zülch Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild der Gegenseite begangen zu haben.

Die Abmahnung im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Heldt/Zülch Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant ein Lichtbild des Mandanten der Gegenseite auf Facebook und Instagram unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung gem. § 19a UrhG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben wird ein Schadensersatz in Höhe von EUR 200.- geltend gemacht. Dieser ergibt sich zu EUR 100.- aus der unerlaubten Verwendung auf Facebook und Instagram und zu EUR 100.- wegen fehlender Benennung des Urhebers. Hinzu kommen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 558,20.-. Insgesamt fordert die Gegenseite eine Zahlung in Höhe von EUR 758,20.- von unserem Mandanten

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

1 Kommentar

  1. Sandra Achtziger, 23. Oktober 2025

    Guten Morgen,
    ich habe auch eine Abmahung der Kanzlei erhalten.
    Hab tatsächlich das Bildmaterial verwendet.
    Können Sie mir da weiterhelfen ?
    Vielen Dank
    Gruß

    Sandra Achtziger

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