Abmahnung eines Fotografen durch die Weßling Kambach Bitzer Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild
Die Abmahnung im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Weßling Kambach Bitzer Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant auf seiner Internetseite ein geschütztes Lichtbild ohne die entsprechenden Nutzungsrechte verwendet haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 13, 19a UrhG dar.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz in Höhe von EUR 1.560,00 zu zahlen. Überdies fallen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 138,23 an, welche die Weßling Kambach Bitzer Rechtsanwälte anhand eines Gegenstandswerts von EUR 6.560,00 berechnen. Insgesamt beläuft sich die Forderung der Gegenseite auf von EUR 1.698,23.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei einer solchen Abmahnung
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

