Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH durch die ksp Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an vier Lichtbildern
Die Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der ksp Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant in den sozialen Medien vier geschützte Lichtbilder ohne die entsprechenden Nutzungsrechte verwendet haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.
Infolgedessen wird unser Mandat aufgefordert einen Schadensersatz i.H.v. 8.000 €, Dokumentationskosten i.H.v. 340 €, Zinsen i.H.v. 5.493 € sowie Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 712,90 € zu erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der dpa Picture-Alliance GmbH
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

