Abmahnung von Michael Staudinger durch die Heldt Zülch Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an zwei Lichtbildern

10. Februar 2026
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Uns liegt eine Abmahnung von Michael Staudinger, ausgesprochen durch die Heldt Zülch Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unseren Mandantinnen vorgeworfen, auf ihrer Facebookseite eine Urheberrechtsverletzung an zwei Lichtbildern begangen zu haben.

Die Abmahnung von Michael Staudinger im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Heldt Zülch Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant auf seiner Webseite ein Lichtbild der Gegenseite veröffentlicht haben soll, ohne die entsprechenden Rechte zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach § 19a UrhG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Zusätzlich wird ein Schadensersatz in Höhe von EUR 840,00 geltend gemacht. Außerdem fordert die Gegenseite Rechtsverfolgungskosten von EUR 1.141,92. Den Betrag errechnen die Heldt Zülch Rechtsanwälte anhand eines Gesamtgegenstandswertes von EUR 10.400,00.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Michael Staudinger

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

 

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