Abmahnung der Auto-Intern GmbH durch Schneiders & Behrendt wegen Urheberrechtsverletzung an VCDS-Software

15. Juni 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der Auto-Intern GmbH vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, ein ,,Bundle" (Laptop mit Dongle) mit vorinstallierter, nach Auffassung der Gegenseite unautorisiert veränderter VCDS-Software erworben bzw. genutzt und somit gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.

Die Abmahnung der Auto-Intern GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Auto-Intern GmbH, vertreten durch Schneiders & Behrendt PartmbB Rechts- und Patentanwälte, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft ein sogenanntes Bundle aus Laptop und Dongle mit vorinstallierter „gecrackter“ VCDS-Software erworben und genutzt haben soll. Nach Auffassung der Gegenseite soll es sich hierbei um ein Plagiat mit veränderter bzw. „gecrackter“ Software gehandelt haben.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften dar. In der Abmahnung werden insbesondere § 69c Nr. 1 UrhG, § 69d Abs. 1 UrhG, § 69c Nr. 2 UrhG, § 95a Abs. 1 UrhG sowie § 106 UrhG genannt.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, zur Entfernung der betreffenden Software, zur Überlassung des Diagnosesteckers/Dongles sowie gegebenenfalls zur Auskunft im Falle gewerblicher Nutzung aufgefordert. Zudem werden Schadensersatz in Höhe von 507,34 Euro und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 296,07 Euro geltend gemacht. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 803,41 Euro gefordert. Im Wege einer außergerichtlichen Erledigung wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 690,00 Euro genannt.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Auto-Intern GmbH

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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