Abmahnung der Auto-Intern GmbH durch Schneiders & Behrendt wegen Urheberrechtsverletzung an VCDS-Software
Die Abmahnung der Auto-Intern GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Auto-Intern GmbH, vertreten durch Schneiders & Behrendt PartmbB Rechts- und Patentanwälte, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft ein Diagnosegerät bzw. ein Bundle mit Laptop und Dongle erworben haben soll, auf dem nach Auffassung der Gegenseite eine gecrackte VCDS-Software vorinstalliert gewesen sei.
Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Urheberrechtsverletzung dar. Genannt werden insbesondere § 69c Nr. 1 UrhG, § 69d Abs. 1 UrhG, § 69c Nr. 2 UrhG, § 95a Abs. 1 UrhG, § 95a Abs. 3 UrhG sowie § 106 UrhG. Bei dem Verletzungsgegenstand handelt es sich um VCDS-Computerprogramme bzw. Diagnose-Software für Kraftfahrzeuge, die nach Darstellung der Gegenseite mit technischen Schutzmaßnahmen versehen sein soll.
Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, zur Löschung der beanstandeten Software, zur Überlassung des Diagnosesteckers sowie gegebenenfalls zur Auskunft bei gewerblicher Nutzung aufgefordert. Zudem werden Schadensersatz in Höhe von 507,34 Euro und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 296,07 Euro geltend gemacht. Im Rahmen eines Vergleichsangebots wird ein Betrag in Höhe von 690,00 Euro genannt.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Auto-Intern GmbH
Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

