Abmahnung der Auto-Intern GmbH durch Schneiders & Behrendt PartmbB wegen Urheberrechtsverletzung an VCDS-Diagnosesoftware

08. September 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der Auto-Intern GmbH vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, ein Diagnosegerät bzw. Laptop-Dongle-Bundle mit vorinstallierter VCDS-Software erworben bzw. genutzt und somit gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.

Die Abmahnung der Auto-Intern GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Auto-Intern GmbH, vertreten durch Schneiders & Behrendt PartmbB Rechts- und Patentanwälte, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft ein sogenanntes Bundle aus Laptop und Dongle mit vorinstallierter, gecrackter VCDS-Software bezogen bzw. genutzt haben soll, ohne die erforderliche Nutzungsberechtigung zu haben.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften dar, insbesondere nach § 69c Nr. 1 UrhG, § 69c Nr. 2 UrhG, § 96a Abs. 1 UrhG und § 95a Abs. 3 UrhG. Zudem wird in dem Schreiben auf § 106 UrhG Bezug genommen. Bei dem betreffenden Verletzungsgegenstand handelt es sich um Diagnosesoftware für Kraftfahrzeuge, die im Zusammenhang mit den Bezeichnungen VCDS und HEX-V2 genannt wird.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Löschung der Software, zur Überlassung des Diagnosesteckers bzw. Dongles sowie gegebenenfalls zur Auskunft bei gewerblicher Nutzung aufgefordert. Zudem werden Schadensersatz in Höhe von 507,34 Euro und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 296,07 Euro geltend gemacht. Als Gesamtbetrag werden 803,41 Euro genannt; außerdem wird ein Vergleichsangebot in Höhe von 690,00 Euro dargestellt.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Auto-Intern GmbH

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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