Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH wegen Musiknutzung auf Instagram

08. September 2026
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Uns liegt eine Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine Tonaufnahme und ein musikalisches Werk auf Instagram genutzt und somit gegen die von der Gegenseite geltend gemachten Rechte verstoßen zu haben.

Die Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der SoundGuardian GmbH wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft auf Instagram die Tonaufnahme „OMG“ sowie das zugrundeliegende musikalische Werk im Zusammenhang mit einem Video genutzt haben soll, ohne die dafür erforderlichen Rechte bzw. eine Lizenz zu haben.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Verletzung der in dem Schreiben genannten Rechte an der Tonaufnahme sowie an dem musikalischen Werk dar. In dem Schreiben werden insbesondere § 77 Abs. 2 Satz 3 UrhG sowie § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG genannt. Bei dem betreffenden Verletzungsgegenstand handelt es sich um die Tonaufnahme und das musikalische Werk „OMG“.

Infolgedessen bietet die SoundGuardian GmbH eine nachträgliche Lizenzierung der Nutzung an. Für die Tonaufnahme wird eine Lizenzvergütung in Höhe von 2.275,00 Euro einschließlich 7 % Umsatzsteuer geltend gemacht. Für das musikalische Werk wird ebenfalls eine Lizenzvergütung in Höhe von 2.275,00 Euro einschließlich 7 % Umsatzsteuer geltend gemacht. Insgesamt wird eine Lizenzvergütung in Höhe von 4.550,00 Euro geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Berechtigungsanfragen der SoundGuardian GmbH

Jedes Abmahnschreiben und jede Berechtigungsanfrage sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Nutzung erfolgt ist und die geltend gemachte Forderung dem Grunde nach nachvollziehbar erscheint.

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich. Gleichwohl sollte insbesondere geprüft werden, ob die geltend gemachten Rechte, der behauptete Nutzungsumfang und die Höhe der verlangten Lizenzvergütung zutreffend sind.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Berechtigungsanfrage erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung oder Berechtigungsanfrage, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz, Lizenzvergütung und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung oder Berechtigungsanfrage zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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