Abmahnung der Deutsche Energie Audit und Optimierungs GmbH durch RA Stephan W. Althausen wegen irreführender Werbung mit BAFA-Förderquote
Die Abmahnung der Deutsche Energie Audit und Optimierungs GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Deutsche Energie Audit und Optimierungs GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Stephan W. Althausen, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft auf einer Website für Energieberatung für Nichtwohngebäude mit einem BAFA-Fördersatz von 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 8.000 Euro, geworben haben soll.
Nach Auffassung der Gegenseite sei diese Angabe unzutreffend, da der Fördersatz für die Energieberatung Nichtwohngebäude seit dem 07.08.2024 nur noch 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 3.000 Euro, betragen soll. Dies stelle eine Irreführung gemäß §§ 3, 5 UWG dar. Zudem werden im Abmahnschreiben Ansprüche nach § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG sowie § 13 Abs. 3 UWG geltend gemacht.
Infolgedessen wird unsere Mandantschaft aufgefordert, das beanstandete Verhalten einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die Abmahnung enthält eine vorformulierte Unterlassungserklärung, nach der für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen gefordert wird. Darüber hinaus werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.372,78 Euro aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 Euro geltend gemacht.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Deutsche Energie Audit und Optimierungs GmbH
Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

