Abmahnung der MediaShop Holding GmbH durch Rechtsanwalt Michael Timpf wegen einer Verletzung der Vertriebs- und Patentrechte
Die Abmahnung der MediaShop Holding GmbH im Einzelnen
Unser Mandant habe die exklusiven Vertriebsrechte und Patentrechte verletzt, indem er ohne Zustimmung der MediaShop Holding GmbH die Lockenwickler „Hair Wavz“ über die Internetauktionsplattform eBay vertrieben habe. Es wird angeführt, dass die MediaShop Holding GmbH aufgrund eines Vertriebsvertrages exklusiv zum Verkauf des Lockenwickler-Produkts auf allen Vertriebswegen in Deutschland, Österreich und der Schweiz berechtigt sei.
Gefordert wird nunmehr die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiter soll der Vertrieb des Produkts unverzüglich eingestellt werden und bereits vertriebene Ware soll zurückgerufen und aus den Vertriebswegen entfernt werden.
kanzlei.biz Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der MediaShop Holding GmbH
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.