Von Facebook umzingelt – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit CHIP
In rasanter Geschwindigkeit ist Facebook mittlerweile von einer kleiner Internet-Community zu einem milliardenschweren Unternehmen mit über 500 Millionen Mitgliedern (Stand Juli 2010) gewachsen. Statistisch gesehen ist somit jeder vierte Internetnutzer Mitglied bei Facebook. Ob man sich selbst angemeldet hat oder lieber einen großen Bogen um die Plattform macht, Facebook weiß mehr als manch einem lieb ist. Selbst die Internetnutzer ohne eigenen Facebook-Account erhalten E-Mails, in denen sie eingeladen werden der großen bunten Facebook-Welt beizutreten. Doch woher kennt Facebook die E-Mail-Adressen derjenigen, die damit eigentlich überhaupt nichts zu tun haben wollen?
Facebook-User haben die Möglichkeit mittels verschiedener „Apps“ für alle neueren Smartphones oder über den eigenen Kontaktspeicher der E-Mail-Adresse bestehende Mitgliedschaften bei Facebook abzugleichen und somit neue Freundschaften zu schließen oder auch Freunde einzuladen, die noch nicht angemeldet sind. Doch streng genommen verstoßen hiermit nicht nur Facebook durch den Abgleich und die Speicherung der E-Mail-Adressen gegen das Datenschutzrecht, sondern auch die Mitglieder, die die Mailadressen Dritter ohne deren Einwilligung an Facebook übermitteln, so Rechts- und Fachanwalt für IT-Recht Hagen Hild.
Problematisch hierbei ist jedoch, dass solche Detailfragen nicht immer eindeutig zu beurteilen sind und ein weiteres Vorgehen lediglich durch spezialisierte Juristen entschieden werden kann. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass sich betroffene User an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes wenden. Auch dieser bearbeitet Beschwerden und tritt gegebenenfalls direkt mit Facebook in Verbindung, so Hild.