Interview mit der teltarif.de Onlineverlag GmbH: Ärger mit eteleon: Berechnung der „Handlingpauschale“
Das Münchner Telekommunikationsunternehmen eteleon sorgt bei seinen Verbrauchern für Ärger. Es versendet seit Anfang Januar Gutscheine, mit deren Einlösung die sogenannte „Handlingpauschale und Anschlussgebühr“ bei einem Vertragsabschluss gespart werden kann. Doch im Vertragsangebot selbst ist von einer Handlingspauschale keine Rede. Lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens spricht eteleon von einer Handlingpauschale in Höhe von 25 €. „Der Kunde kann diese (…) sparen, wenn die Einlösung mittels eines Anrufes innerhalb von vier Wochen ab Vertragsaktivierung erfolgt, danach verfällt der Gutschein.“ Zum Einlösen muss der Kunde eine 01805-Nummer anrufen; die Kosten des Anrufs will eteleon erstatten.
Fachanwalt Hagen Hild, hält das Vorgehen von eteleon indes schlicht für illegal. „AGB sind kein Freibrief, in die ich reinschreiben kann, was ich will“, sagt er. Den Passus, auf den sich eteleon in seinen AGB beruft, hält er für eine sogenannte „überraschende Klausel“. Hild: „Wenn von dieser Handlingpauschale im Angebot nichts drinstand, ist dies definitiv überraschend.“ Nach seiner Ansicht müsste man „den Kunden vor Vertragsschluss ganz genau darauf hinweisen, ob und was wann eingelöst werden muss.“
Hild geht in seiner Analyse sogar noch einen Schritt weiter: Seiner Meinung nach ist das Verhalten von eteleon nicht nur unzulässig, sondern auch unlauterer Wettbewerb. Denn „wettbewerbsrechtlich ist das ein hundertprozentiger Verstoß: aktive Irreführung durch Unterlassen.“