Probleme mit dem DSL-Anschluss

15. Mai 2009
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teltarif.de

Meist fängt es bereits damit an, dass der versprochene Schaltungstermin nicht eingehalten wird oder nach Schaltung der Anschluss nicht störungsfrei funktioniert. Der Kunde hat dann ein Recht auf Nachbesserung. In solchen Fällen empfiehlt Herr Hild, dem Anbieter eine Frist zur Schaltung oder Störungsbeseitigung zu setzen. Verstreicht auch die Frist ohne das Abhilfe geschaffen wurde, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Immer wieder hören wir auch, dass bei den Kunden die tatsächliche DSL-Geschwindigkeit stark von der versprochenen Leistung abweicht. Grundsätzlich hat der DSL-Anbieter genau die Leistung zu erbringen, die der Kunde bestellt hat. Herr Hild weist darauf hin, dass die DSL-Anbieter dabei aber gerne auf einen „bis zu“-Zusatz verweisen. Vorab sollte man sich als Kunde eine Mindesbandbreite zusichern lassen, die dann garantiert sei.

Sollten bei Ihnen Störungen auftreten, so warten Sie zunächst die Entstörfrist des jeweiligen Anbieters ab. Besteht die Störung dann immer noch, ist dem Anbieter eine kurze Frist zur Entstörung zu setzen. Bedenken Sie aber, dass Sie im Zweifel immer die Schreiben an den Anbieter nachweisen können müssen.

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