Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Step Up: All In“

19. Januar 2015
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen gegen einen unserer Mandanten im Namen der Constantin Film Verleih GmbH Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Step Up: All In“ geltend.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen der Internettauschbörse bittorrent  das Filmwerk „Step Up: All In“ weltweit widerrechtlich zum Herunterladen angeboten hätte. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Zu einer solchen sei allerdings nur – so wird zumindest angegeben – die Constantin Film Verleih GmbH berechtigt. Diese sei auch für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die ausschließlich Berechtigte, Unterlassungs- Auskunfts-, Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an besagtem Werk geltend zu machen.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem soll er einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 600,- sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 215,-, insgesamt also einen Betrag in Höhe von EUR 815,- bezahlen. Diesen berechnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer  aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.600,-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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