Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Planet der Affen: Revolution“

27. Juli 2015
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen einer angeblichen illegalen Vervielfältigung des Filmwerks „Planet der Affen: Revolution“ ab.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird angeführt, dass unser Mandant das Filmwerk „Planet der Affen: Revolution“ im Rahmen der Internettauschbörse „bittorrent“ weltweit widerrechtlich zum Herunterladen angeboten haben soll. Die Vervielfältigung dieses Filmwerks durch die Nutzung einer Internet-Tauschbörse und das Zurverfügungstellen für andere Nutzer weltweit stelle eine widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG und damit eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH macht deshalb Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend.

Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten nun dazu auf, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zudem soll er im Rahmen der sog. Lizenzanalogie einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 600,-  und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215,- bezahlen, die die Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.600,- berechnen. Insgesamt wird somit ein Betrag in Höhe von EUR 815,- geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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