Abmahnung der Corbis GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an Bildwerk

22. Juni 2015
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Die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer vertretene Corbis GmbH mahnt unseren Mandanten wegen der vermeintlich unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines geschützten Bildwerks ab.

Die Abmahnung der Corbis GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird ausgeführt, dass unser Mandant auf seiner Webseite Bildmaterial, an welchem die Corbis GmbH die alleinigen Nutzungsrechte innehaben soll, ohne die hierzu erforderliche Zustimmung verwenden würde. Insbesondere läge für eine rechtmäßige Nutzung kein entsprechender Lizenzvertrag vor.

Deswegen stünden der Corbis GmbH Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB zu. Zunächst soll insofern eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch unseren Mandanten abgegeben werden, ein entsprechender Vorschlag liegt der Abmahnung bei. Weiter soll er Auskunft über die erfolgte Nutzung des Bildmaterials erteilen, um den Schadensersatz beziffern zu können.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Corbis GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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