Abmahnung und Forderung einer Vertragsstrafe der Xtra Wheels Design GmbH durch Rechtsanwalt Michael Heymann wegen Verstoßes gegen Unterlassungserklärung

24. November 2015
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Rechtsanwalt Michael Heymann mahnt im Namen der Xtra Wheels Design GmbH einen unserer Mandanten und deren Geschäftsführer ab und macht eine Vertragsstrafe gegen sie geltend. Diese sollen auch nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weiterhin ein fehlerhaftes Impressum führen.

Die Abmahnung und Vertragsstrafenforderung der Xtra Wheels Design GmbH im Einzelnen

Unser Mandant und die Geschäftsführung hatten sich angeblich bereits in der Vergangenheit gegenüber der Xtra Wheels Design GmbH verpflichtet, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet unter einer gewerblichen Homepage aufzutreten, ohne ein vollständiges Impressum gem. § 5 TMG zu führen. Nun sollen diese Angaben insbesondere im Hinblick auf das Registergericht sowie die Registernummer und die Umsatzsteuer-ID-Nummer weiterhin fehlerhaft sein, was neben einem erneuten Unterlassungsanspruch auch einen Verstoß gegen die bereits abgegebene Unterlassungserklärung begründen würde.

Aus diesem Grund wird sowohl unser Mandant als auch die Geschäftsführung abermals dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wobei Rechtsanwalt Michael Heymann dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt hat. Zudem sollen sie eine Vertragsstrafe i.H.v. EUR 5.000,- und Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.336,90 bezahlen, wobei jeweils die Hälfte gegenüber der GmbH und dem Geschäftsführer geltend gemacht wird.

Was fällt auf an der Abmahnung und der Vertragsstrafenforderung des Rechtsanwalts Michael Heymann?

Nicht nur, dass die Xtra Wheels Design GmbH bereits im Vorfeld von unseren Mandanten wegen Spamming abgemahnt wurde, sondern auch die Tatsache, dass vier weitere Abmahnungen gegen andere Unternehmen unserer Mandantschaft und deren Geschäftsführer ausgesprochen und im Zuge dessen Vertragsstrafen gegen sie geltend gemacht werden, wirft ein zweifelhaftes Licht auf die Berechtigung der Ansprüche. Für einen Impressumsverstoß wird mit EUR 15.000,- ein sehr hoher Streitwert angesetzt (auf Grund der geltend gemachten Haftung des Geschäftsführers wird dieser sogar verdoppelt) und für den erneuten Verstoß auch mit EUR 5.000,- eine sehr hohe Vertragsstrafe sowohl von unserem Mandanten als auch von dem Geschäftsführer persönlich gefordert. Insgesamt ergibt sich so ein Streitwert i.H.v. EUR 40.000,-. Die ursprünglich abgegebene Unterlassungserklärung erhielt dabei eine Vertragsstrafenregelung nach Hamburger Brauch. Nun wird in dem Entwurf der neuen Unterlassungserklärung sogar eine Vertragsstrafe von nicht unter EUR 7.500,- gefordert. Dies sind für sich gesehen bereits gewichtige Indizien für einen Rechtsmissbrauch.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen und Vertragsstrafenforderungen der Xtra Wheels Design GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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