Abmahnung der AEGIS Multimedia Service GmbH durch Rechtsanwalt Tobias Selig wegen Urheberrechtsverletzung an dem russischen Filmwerk „Was Männer wollen“

04. Juni 2013
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Uns liegt erneut eine Abmahnung der AEGIS Multimedia Service GmbH, welche durch Rechtsanwalt Tobias Selig ausgesprochen wurde, vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er eine Urheberrechtsverletzung an dem russischen Filmwerk „Что творят мужчины“ („Was Männer wollen“) begangen hätte.

Die Abmahnung der AEGIS Multimedia Service GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung führt Rechtsanwalt Selig aus, dass allein der AEGIS Multimedia Service GmbH das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung an dem streitgegenständlichen Filmwerk zustünde. Das ungenehmigte zum Download-Bereithalten in einer Tauschbörse durch unseren Mandanten sei somit widerrechtlich erfolgt.

Unser Mandant soll eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und einen Pauschalbetrag in Höhe von 980 € zahlen. Damit seien alle entstandenen Kosten sowie etwaiger Schadensersatz abgegolten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der AEGIS Multimedia Service GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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