Abmahnung der Embassy of Music GmbH durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „All The Little Lights“ von Passenger
Die Abmahnung der Embassy of Music GmbH im Einzelnen
Unser Mandant soll in einer Internet-Tauschbörse das Album „All The Little Lights“ von Passenger widerrechtlich heruntergeladen und dadurch öffentlich zum Download angeboten haben. Es wird weiter angegeben, dass die Embassy of Music GmbH die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte sei, womit diese illegale Vervielfältigung eine Urheberrechtsverletzung darstellen soll.
Nun wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte, vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sowie einem Vergleich zuzustimmen, indem er einen Vergleichsbetrag in Höhe von 450 Euro leisten soll. Außerdem soll er Auskunft darüber erteilen, in welchem Zeitraum die Datei öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Embassy of Music GmbH
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.
Jessica Gehrke, 24. November 2014
Habe heute wieder mal ein schreiben von kornmeier erhalten mit einer zahlungsaufforderung in höhe von289,40 euro.was soll ich machen?