Abmahnung der Ex-yu Mediaservice durch Anwaltskanzlei Pütz & Simon wegen Wettbewerbsverletzung auf der Internetauktions-Plattform ebay

17. Januar 2014
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Die Anwaltskanzlei Pütz & Simon mahnt abermals im Namen von Ex-yu Mediaservice einen unserer Mandanten ab. Dieses Mal wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes auf der Internet-Plattform ebay.

Die Abmahnung der Ex-yu Mediaservice im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er im Rahmen seines Auftritts auf der Internet-Plattform eBay als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei und nicht wie von ihm angegeben als privater Verkäufer. Dabei soll er seinen Kunden widerrechtlicherweise weder ein Widerrufsrecht, noch ein Rücktrittsrecht gewähren. Zudem sind angeblich keine notwendigen Impressumangaben zu finden.

Auf Grund dessen fordert Ex-yu Mediaservice durch die Anwaltskanzlei Pütz & Simon von unserem Mandanten eine vorgefertigte und strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 755,80 zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Ex-yu Mediaservice

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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