Abmahnung der Famous Face Academy durch die Rechtsanwälte Hartmann und Pinteric wegen einer angeblichen Rechtsverletzung an Bildern und Logos
Die Abmahnung der Famous Face Academy im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen die Bilder und Logos auf einer Internetseite widerrechtlich eingestellt zu haben. Die Rechtsanwälte Hartmann und Pinteric geben in dem Abmahnschreiben an, dass unser Mandant die Bilder und Logos widerrechtlich ohne die Einwilligung der Firma Famous Face Academy benutze und daneben gegen unlauteren Wettbewerb verstoße.
Es wird nun von unserem Mandanten die Löschung der Dateien, sowie die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungs- und Anerkenntniserklärung gefordert. Zudem wird ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 500 EUR verlangt.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Famous Face Academy
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.