Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller wegen Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk
Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD im Einzelnen
Die Urheberrechtsverletzung soll unser Mandant begangen haben, indem er ein Filmwerk in dem Filesharing-Netzwerk BitTorrent , einer sog. Internet-Tauschbörse, vervielfältigt und von seinem Internetanschluss aus zum Download angeboten habe.
In der Abmahnung wird unser Mandant nun seitens der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aufgefordert, die öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerks zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Ferner hätte er der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD Schadensersatz zu leisten und die Anwaltskosten zu erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD
Bei vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthalten, meist zu weit gefasst sind und Sie einen ein Leben lang begleiten werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.