Abmahnung der quadral GmbH & Co. KG durch Kanzlei Waldraff & Kollegen
Die Abmahnung der quadral GmbH & Co. KG im Einzelnen
In der Abmahnung werden unserer Mandantin Wettbewerbsverstöße vorgeworfen, da diese „Sharewood-Produkte“ (korrekt muss es wohl Sherwood-Produkte heißen) sowie ein Advanced-Acoustik-Produkt unter dem Markennamen quadral angeboten haben soll. Diese Produkte werden ebenfalls von quadral vertrieben, sollen jedoch nicht von dieser hergestellt worden sein.
Dort wird von unserer Mandantin eine Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr aus einem Streitwert vom 10.000 €, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer, somit 1.019,83 €.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der quadral GmbH & Co. KG
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.