Abmahnung von Sony Music Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „Random Access Memories, Daft Punk (Album)“

06. August 2013
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Uns erreicht eine Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH in der durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer eine Urheberrechtsverletzung durch unseren Mandanten gerügt wird.

Die Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung wird näher ausgeführt, dass unser Mandant den Musiktitel „Random Access Memories, Daft Punk (Album)“ der Sony Music Entertainment GmbH im Rahmen einer Internet-Tauschbörse illegal anderen Benutzern weltweit ohne Einwilligung des alleinigen Rechtinhabers, Sony Music, zum Download angeboten habe. Da unser Mandant keine Erlaubnis zur öffentlichen Zugänglichmachung habe, würde dies eine rechtswidrige Nutzung des Titels und damit eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

In Folge dessen fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Vergleichsweise wird das Angebot gemacht, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 450 € zuzüglich Rechtsverfolgungskosten von 506 € zu leisten. Damit seien sämtliche entstandenen Kosten abgegolten und die Angelegenheit beigelegt.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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