Abmahnung von Paul Steeger durch die Schutt, Waetke Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbildwerk
Die Abmahnung von Paul Steeger im Einzelnen
Unser Mandant soll angeblich auf seiner Internetseite widerrechtlich ein Bild verwendet haben, dessen Verwertungsrechte bei Herrn Steeger liegen.
Aufgrund dieser vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wurde unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein entsprechender Entwurf dieser Erklärung befand sich sogleich in der Anlage des Schreibens.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Paul Steeger
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.