Abmahnung der Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch wegen Urheberrechtsverletzung an 9 Tonaufnahmen

05. September 2014
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Uns erreicht zum wiederholten Male eine Abmahnung der Universal Music GmbH, welche durch die Rechtsanwälte Rasch vertreten wird. Gegenstand des Schreibens ist die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung von neun Tonaufnahmen, welche Bestandteil der Dateisammlung German Top 100 Single Charts sein sollen.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen:

In der Abmahnung wird näher ausgeführt, dass angeblich über den Internetanschluss unseres Mandanten die Dateisammlung „German Top 100 Single Charts“ in einem Bittorrent-Netzwerk zum Herunterladen angeboten wurde. In dieser Musiksammlung sind u.a. folgende neun Musiktitel enthalten:

Velile – Helele (Safri Duo Mix)
Stromae – Alors On Danse
Lena – Satellite
Lena – Touch A New Day
Christina Stürmer – Engel Fliegen Einsam
Sido feat. Adel Tawil – Der Himmel Soll Warten
Sido – Da Da Da (Ich Liebe Dich Nicht)
Stanfour – Life Without You
Aura Dione – Song For Sophie

Die Universal Music GmbH sei allerdings die alleinige Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an den neun Titeln, ein Einverständnis in die Verbreitung durch unseren Mandanten liege nicht vor, wodurch sich unser Mandant rechtswidrig verhalten habe.

Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern ein sofortiges Unterlassen weiterer dahingehender Rechtsverletzungen. Dies soll durch die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sichergestellt werden. Der Abmahnung ist eine (jedoch deutlich zu weit gefasste) vorformulierte Erklärung beigelegt, welche eine fixe Vertragsstrafe von 5.001,- EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht. Zudem soll unser Mandant den durch sein Verhalten entstandenen Schaden ersetzen. Allein die Rechtsanwaltsgebühren beliefen sich demnach auf 1.680,10 EUR. Außerdem sei unter Berücksichtigung der Anzahl der angesprochenen Tauschbörsennutzer ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.771,00 EUR gerechtfertigt. Vergleichsweise wird die Zahlung eines Betrags in Höhe von 1.200,00 EUR angeboten. Die Angelegenheit sei damit vollständig abgegolten.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist allerdings stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung durch die Universal Music GmbH

Wenn auch Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter. Gerade wenn es sich um sogenannte Chartcontainer handelt, besteht eine nicht unerhebliche Gefahr weiterer Abmahnungen durch Rechteinhaber anderer in der Sammlung enthaltener Werke.

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