Abmahnung der Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Born To Die“ der Künstlerin „Lana Del Rey“

04. September 2013
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Die Rechtsanwälte Rasch haben einen unserer Mandanten im Namen der Universal Music GmbH abgemahnt. Unser Mandant soll das Urheberrecht an dem Musikalbum „Born To Die“ der Künstlerin „Lana Del Rey“ verletzt haben.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, in einer Internet-Tauschbörse das Musikalbum „Born To Die“ der Künstlerin „Lana Del Rey“ widerrechtlich heruntergeladen und dadurch öffentlich zum Download angeboten zu haben. Die Rasch Rechtsanwälte führen in dem Abmahnschreiben auf, dass die Universal Music GmbH die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Musikalbum sei, womit in der Vervielfältigung, die angeblich ohne deren vorherige Zustimmung erfolgt ist, eine Urheberrechtsverletzung zu sehen sei.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 1.200,- zu bezahlen um etwaige Schadensersatz- sowie Rechtsanwaltskosten zu begleichen. Zudem soll er eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Universal Music GmbH

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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