Abmahnung von Bushido durch Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
Die Abmahnung von Bushido im Einzelnen
Die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe werfen unserem Mandanten vor, im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes, auch Internet-Tauschbörse genannt, anderen Nutzern des Netzwerkes den Tonträger „Eine Chance“ des Künstler Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als Bushido, zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.
Ein solches öffentlich Zugänglichmachen des Musikstücks, das Teil des Samplers „Bravo Hits Vol. 67“ ist, verletze das Urheberrecht des Künstlers, so die gegnerischen Rechtsanwälte. Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie einen nicht unerheblichen Schadensersatz zu zahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Bushido
Bei den meist vorformulierten Unterlassungserklärungen der Gegenseite ist jedoch Vorsicht geboten: Oftmals fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von dem Betroffenen Verpflichtungen, die über das Erforderliche hinausgehen. Daher sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.
Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf: Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Im Rahmen einer günstigen und vor allem bundesweiten Erstberatung beraten wir Sie gerne. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.