Abmahnung der AdSimple GmbH durch die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer wegen Urheberrechtsverletzung an mithilfe eines Textgenerators erstellten Texten
Die Abmahnung der AdSimple GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer wird näher ausgeführt, dass unser Mandant die ausschließlichen Nutzungsrechte der AdSimple GmbH an den mittels eines Textgenerators erstellten Texte verletzt habe. Bei Erstellung der Texte habe er sich zur Angabe einer Quellenbezeichnung und eines Links verpflichtet. Jedoch seien die Texte ohne Quelle und Link auf die Webseite gestellt worden, weshalb die AdSimple GmbH urheberrechtliche, sowie Ansprüche wegen Vertragsverletzung gegen unseren Mandanten habe.
Aufgrund dessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, ein entsprechendes Exemplar ist dem Schreiben beigefügt. Daneben wird Auskunft über das Ausmaß der vermeintlichen Rechtsverletzungen gefordert. Außerdem verlangen die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer Recherchekosten i.H.v. EUR 195,-, Abmahngebühren i.H.v. EUR 1.064,- und Schadensersatz i.Hv. EUR 1.500,-, errechnet aus einem Gesamtsgegenstandswert von 16.595,-. Zur einvernehmlichen Streitbeilegung wird unserem Mandanten ein Vergleichsangebot in Höhe von EUR 1.500.- gemacht.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der AdSimple GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.