Abmahnung der Astragon Entertainment GmbH durch die Nimrod Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Landwirtschaftssimulator 2017“
Die Abmahnung der Astragon Entertainment GmbH im Einzelnen
In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer Internettauschbörse das Computerspiel „Landwirtschaftssimulator 2017“ weltweit widerrechtlich hochgeladen und zum Herunterladen angeboten hätte. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Computerspiels zu sehen. Zur öffentlichen Zugänglichmachung und etwaigen Vervielfältigungen sei allerdings nur die Astragon Software GmbH berechtigt, denn allein sie sei Inhaberin der ausschließlichen deutschen Nutzungsrechte an dem gegenständlichen Spiel.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem könnte Schadensersatz in Höhe von bis zu EUR 5.000.- gefordert werden, woraus sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 675,50 ergeben würden, mithin demnach ein Gesamtbetrag in Höhe von EUR 5.672,50. Die Rechtsanwaltskosten berechnen die Nimrod Rechtsanwälte dabei aus einem Gegenstandswert von EUR 6.000,- (Schadensersatzbetrag zzgl. EUR 1.000,- für die Unterlassung). Da sich die Astragon Software GmbH jedoch bewusst sei, dass unser Mandant „mit einer Forderung von bis zu 5.672,50 € überfordert“ sei, wird diesem ein deutlich geringeres Vergleichsangebot in Höhe von EUR 850,- unterbreitet, womit alle Ansprüche abgegolten wären.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Astragon Entertainment GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.