Abmahnung der BS Bodensysteme Deutschland GmbH durch RA Rüdisühli wegen diversen Wettbewerbsverstößen: Irreführende Angaben und unrechtmäßige Verwendung von Bildern und Texten
Die Abmahnung der BS Bodensysteme Deutschland GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten werden in der Abmahnung verschiedene Vorwürfe gemacht. Konkret führt die Gegenseite an, dass unser Mandant auf der Homepage angeblich unter anderem einen Text, welcher die Gegenseite verfasst habe, sowie eine Handvoll an irreführenden Äußerungen vorhalte. Dies verstoße nicht nur gegen das Urheberrecht des Gegners, sondern stelle auch ein unlauteres Verhalten dar.
Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern daher von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ein entsprechendes Muster ist der Abmahnung beigefügt. Darüber hinaus wird unser Mandant dazu aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.822,96 EUR, berechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 50.000,- EUR, zu begleichen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der BS Bodensysteme Deutschland GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.