Abmahnung der Carolin Hartung durch die Kanzlei Wrase wegen Urheberrechtsverletzung an Bildern
Die Abmahnung der Carolin Hartung im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Wrase wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantin auf Facebook und auf ihrer eigenen Webseite Artikel zum Verkauf angeboten haben soll, welche mit Grafiken versehen waren, an denen laut Gegenseite Carolin Hartung die ausschließlichen Nutzungs- und Verwendungsrechte hat.
Infolgedessen wird unsere Mandantin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben wird von unserer Mandantin Auskunft über Anzahl der genutzten Grafiken, den Zeitpunkt der Verwendung, die Herkunft der Grafiken und eventuelle anderweitige Verwendungen, um eine Schadensberechnung für den ebenfalls geforderten Schadensersatz vornehmen zu können.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Carolin Hartung
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.