Abmahnung der CU Entertainment & Gastro GmbH durch die Rechtsanwälte Scheuermann, Westerhoff und Strittmatter wegen Markenverletzung an der deutschen Marke „COYOTE UGLY“

05. November 2014
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Die Rechtsanwälte Scheuermann, Westerhoff und Strittmatter mahnen im Namen der CU Entertainment & Gastro GmbH einen unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an den deutschen Marken „COYOTE UGLY“ und „Coyote Girls“ ab.

Die Abmahnung der CU Entertainment & Gastro GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Internetaustritts auf Facebook und einer weiteren Internetseite für eine Veranstaltung mit den Bezeichnungen „COYOTE UGLY“ und „Coyote Girls“ werben solle. Durch dieses Verhalten werde die Bekanntheit der Marke „COYOTE UGLY“ ausgenutzt, um sich selbst deren Werbewirkung zu Nutze zu machen. Dadurch entstehe eine erhebliche Verwechslungsgefahr. Zudem geben die Rechtsanwälte Scheuermann, Westerhoff und Strittmatter an, dass die CU Entertainment & Gastro GmbH die exklusive Lizenznehmerin der Markeninhaberin sei.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Entwurf ist der Abmahnung beigelegt. Außerdem behält sich die CU Entertainment & Gastro GmbH vor, Schadensersatz- und Folgeansprüche geltend zu machen. In der Unterlassungserklärung soll sich unser Mandant daher auch dazu verpflichten, einen Mindestlizenzausfallschaden in Höhe von 2.000,- € sowie Kosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000,- € zu zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der CU Entertainment & Gastro GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Werden außerdem derart hohe Summen gefordert, lohnt es sich meist, deren Berechtigung kritisch zu hinterfragen und auf keinen Fall einfach zu bezahlen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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