Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Urheberrechtsverletzung an mehreren Tonaufnahmen
Die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantin vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mehrere Musiktitel mit Hilfe eines Filesharing-Programms, unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen zu haben. Dabei handelt es sich um die Titel „Alle Farben – Bad Ideas“, „Arilena Ara – Nentori”, “Bakermat – Don´t Want You Back”, “Consoul Trainin – Take Me To Infinity” und „Kygo & Selena Gomez – It Ain´t Me”. In diesem angeblichen Vorgehen sei eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung zu sehen. Die DigiRights Administration GmbH sei Inhaberin des ausschließlichen Rechts, die genannten Tonaufnahmen im Internet über File-Sharing Programme öffentlich zugänglich zu machen. Daher sei sie berechtigt, Schadensersatz, sowie Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
Auf Grund dessen soll unser Mandant eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Im Zuge einer schnellen außergerichtlichen Einigung bietet Rechtsanwalt Daniel Sebastian unserem Mandanten an, einen Vergleichsbetrag i.H.v. EUR 1.400,- zu bezahlen. Andernfalls werde er der DigiRights Administration GmbH dazu raten, gerichtliche Schritte einzuleiten. In einem solchen Fall kämen auf unseren Mandanten Aufwendungsersatzkosten i.H.v. EUR 984,80, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 22.000.-, sowie Schadensersatzkosten i.H.v. EUR 1.200,- zu, wobei die zusätzlich anfallenden Gerichtskosten noch nicht mit einberechnet worden seien.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.