Abmahnung der Dominik Probst Fotografie UG durch die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

09. Januar 2018
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1219 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der Dominik Probst Fotografie UG, ausgesprochen durch die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner, vor. In dieser wird unserem Mandanten eine Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild vorgeworfen.

Die Abmahnung der Dominik Probst Fotografie UG im Einzelnen

Dazu führt die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner in ihrem Abmahnschreiben näher auf, dass ihr Mandant, die Dominik Probst Fotografie UG, bundesweit als professioneller Fotograf tätig sei und das hier streitgegenständliche Bild angefertigt habe. Als Urheber des Bildes sei er alleine dazu berechtigt, das Bild öffentlich zugänglich zu machen bzw. Dritten hierzu im Rahmen eines Lizenzvertrages ein entsprechendes Nutzungsrecht einzuräumen. Unsere Mandantschaft soll allerdings dieses Bild ohne eingeräumte Nutzungsrechte im Internet veröffentlich haben. Zudem werde die Dominik Probst Fotografie UG auch nicht als Urheber genannt.

Aus diesen Gründen fordert die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, wobei ein vorformuliertes Exemplar dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Des Weiteren soll unsere Mandantschaft Auskunft über die Dauer und den Umfang der angeblich unberechtigten Nutzung geben, um daraus einen Schadensersatz berechnen zu können. Dieser richte sich nach einer fiktiven Lizenzgebühr, wobei diese aufgrund der fehlenden Nennung als Urheber verdoppelt würde. Zudem habe unsere Mandantschaft die Rechtsanwaltskosten der Dominik Probst Fotografie UG in Höhe von EUR 1.171,67, berechnet aus einem Streitwert in Höhe von EUR 20.000.-, zu ersetzen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Dominik Probst Fotografie UG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a