Abmahnung der Getty Images International GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern

02. Oktober 2015
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Zum wiederholten Male mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Namen der Getty Images International GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern ab.

Abmahnung der Getty Images International GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer von ihm betriebenen Internetdomain Bildmaterial verwende, ohne hierfür eine entsprechende Berechtigung zu besitzen. Durch diese vermeintlich widerrechtliche Nutzung verletze er die Rechte der Getty Images International, denn sie sei – so wird zumindest angegeben – Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Bildmaterial.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem soll er Auskunft darüber erteilen, 1) wann er das genannte Bildmaterial ins Internet eingestellt bzw. wieder entfernt hat und 2) von welcher Quelle er das Bildmaterial entnommen hat. Des Weiteren fordern die gegnerischen Rechtsanwälte Schadensersatz in Höhe von EUR 4.520.- sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1.005,40 welchen die Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 30.000.- berechnen. Insgesamt soll unser Mandant daher einen Betrag in Höhe von EUR 5.525,40 bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Getty Images International

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

 

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