Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt) durch Rechtsanwalt Sandhage wegen Nichtbeachtung des VerpackG

18. März 2022
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Rechtsanwalt Sandhage mahnt im Namen der iOcean UG (haftungsbeschränkt) einen unserer Mandanten aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz ab.

Die Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt) im Einzelnen

In seinem Abmahnschreiben bezieht sich Rechtsanwalt Sandhage auf ein angeblich von unserer Mandantschaft geschaltetes Angebot für Hundeleinen auf der Handelsplattform eBay. Daher stünde unsere Mandantin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu der iOcean UG (haftungsbeschränkt). Rechtsanwalt Sandhage behauptet, die Anspruchsberechtigung der Gegenseite ergebe sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

Da unsere Mandantin als Onlinehändlerin beim Versenden der Ware zwangsweise Verpackungen benutzen müsse, unterfalle sie der angeblichen Registrierungspflicht des § 9 VerpackG. Da die Gegenseite beim Verpackungsregister keinen Eintrag für das Unternehmen unserer Mandantschaft finden konnte, ist sie der Auffassung, dass gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nicht registrierter Verpackungen nach § 9 Abs. 4 VerpackG verstoßen wurde.

Rechtsanwalt Sandhage fordert unsere Mandantschaft auf, den vermeintlichen Wettbewerbsverstoß gemäß § 8 Abs. 1 UWG zu beseitigen. Zudem soll unsere Mandantin die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite in Höhe von 280,60 EUR tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der iOcean UG (haftungsbeschränkt)

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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