Abmahnung der J. Müller Innenausbau GmbH durch Rechtsanwalt Björn Piepgras wegen angeblich unerlaubt versendeten Werbe-Mails
Die Abmahnung der J. Müller Innenausbau GmbH im Einzelnen:
Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass er mehrere, angeblich störende Werbe-Emails versandt habe, ohne dass die J. Müller Innenausbau GmbH unseren Mandanten dazu aufgefordert hätte noch, dass eine Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien bestehe, die dies erlaube. Dadurch liege ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor. Infolgedessen wird unsere Mandantschaft in dem Schreiben zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von insgesamt EUR 413,90 aufgefordert.
Nach Angaben unserer Mandantin ist die J. Müller Innausbau GmbH Kundin unserer Mandantin und hat bisher auch der Versendung eines Newsletters nicht widersprochen.
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der J. Müller Innenausbau GmbH
Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.